AGB
- Allgemeine Geschäftsbedingungen:
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1. Buchung der Reise, eines Events oder einer Sportveranstaltung.
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der studiEVENTS & TRAVEL 4 U UG, Arabellastrasse 5, 81925 München - nachfolgend studiEVENTS & TRAVEL 4 U genannt - den Abschluss eines Reisevertrages bzw. den Abschluss einer Anmeldung zum Event oder einer Sportveranstaltung an.
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Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Nachfolgend beziehen sich alle Reisebegriffe, auch auf unsere Eventteilnehmer.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch studiEVENTS & TRAVEL 4 U zustande. Die Annahme erfolgt in schriftlicher Form gegenüber dem Reiseteilnehmer bzw. dem von ihm eingeschalteten Reisebüro. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch studiEVENTS & TRAVEL 4 U, längstens jedoch 10 Werktage ab Datum der Reiseanmeldung gebunden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von studiEVENTS & TRAVEL 4 U vor, an das studiEVENTS & TRAVEL 4 U für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist studiEVENTS & TRAVEL 4 U die Annahme erklärt.
1.2. Anmeldung bei Sportveranstaltungen - Vertragsschluss Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Anmeldebestätigung zustande. Anstelle des Teilnehmers kann auch eine Ersatzperson / ein Ersatzteam an der Sportveranstaltung teilnehmen
1.3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den in den studiEVENTS & TRAVEL 4 U -Reiseprogrammen und Preislisten beschriebenen Leistungen und Preisangaben sowie zu den studiEVENTS & TRAVEL 4 U -Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit studiEVENTS & TRAVEL 4 U. Diese sollte aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der studiEVENTS & TRAVEL 4 U -Preislisten und Programme abweichende Zusicherungen zu geben oder abweichende Vereinbarungen zu treffen.
2. Vermittlung von fremden Leistungen
Vermittelt studiEVENTS & TRAVEL 4 U ausdrücklich in fremdem Namen einzelne Reiseleistungen, z.B. Anschlußflüge, Safaries, Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Mietwagen, Sportgeräte und Boote etc., so richtet sich das Zustandekommen dieser Verträge und deren Inhalt nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners des Kunden.
3. Zahlungen
3.1. Der Kunde hat bei Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch 250,00 Euro pro Reiseteilnehmer zu bezahlen.. Bei Reisepreisen bis 99,00 Euro je Reiseteilnehmer ist bei Abschluss des Reisevertrages der volle Reisepreis je Reiseteilnehmer zu bezahlen.
3.2. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.
3.3. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises erfüllt, so besteht für Kunden ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch studiEVENTS & TRAVEL 4 U.
3.4. studiEVENTS & TRAVEL 4 U ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Kunden zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB) vorher durch studiEVENTS & TRAVEL 4 U dem Kunden schriftlich angedroht worden ist.
3.5. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Sofern keine frühere Fälligkeit eingetreten ist, ist der Reisepreis am Tag nach Ende der Reise fällig.
4. Leistungen
4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in dem jeweils für das Reisedatum gültigen Programm und der jeweils gültigen studiEVENTS & TRAVEL 4 U - Preisliste, sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchung des Kunden und der Buchungsbestätigung von studiEVENTS & TRAVEL 4 U.
4.2. Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung durch studiEVENTS & TRAVEL 4 U, bzw. den von studiEVENTS & TRAVEL 4 U beauftragten Vertragspartnern.
4.3. Bei Flugreisen liegen die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung im wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft und der staatlichen Luftfahrtbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggerätes sind teilweise nicht vermeidbar.
4.4. Für alle Schlagermove - Veranstaltungen inklusive dem Cultmania Party Truck gelten alle "inklusiv - Leistungsangebote" solange wie der Vorrat reicht. Bei allen Schlagermove - Veranstaltungen inklusive dem Cultmania Party Truck können wegen schlechter Witterung, Zustand oder Anzahl der verfügbaren Anlagen, Geräte und Leistungsträger, zu großer oder zu geringer Beteiligung, aus organisatorischen, wirtschaftlichen oder anderen unvorhergesehenen Gründen, die Leistungen jedoch teilweise oder ganz ausfallen.
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4.5. Witterungsabhängigkeit:
studiEVENTS & TRAVEL 4 U ist bestrebt, die jeweils in den gültigen Preislisten und Programmen angebotenen Events, Exkursionen und Sportaktivitäten vollumfänglich zu gewährleisten. Wegen schlechter Witterung, Zustand oder Anzahl der verfügbaren Anlagen, Geräte und Leistungsträger, zu großer oder zu geringer Beteiligung, aus organisatorischen, wirtschaftlichen oder anderen unvorhergesehenen Gründen können jedoch Leistungen teilweise oder ganz ausfallen. Es wird darauf hingewiesen, dass besonders Wassersport und Schiffsfahrten aus Gründen der Sicherheit vom Entscheid des verantwortlichen Organisators abhängen5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von studiEVENTS & TRAVEL 4 U nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3. studiEVENTS & TRAVEL 4 U ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird studiEVENTS & TRAVEL 4 U dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Änderungen der Treibstoffkosten, Abgaben, Tarife und Ähnliches) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt 4 Monate oder mehr liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.
Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien Rücktritt der Reise berechtigt. Der Kunde kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise von studiEVENTS & TRAVEL 4 U verlangen, sofern studiEVENTS & TRAVEL 4 U in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber studiEVENTS & TRAVEL 4 U erklärt werden.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei studiEVENTS & TRAVEL 4 U. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er diese Reise nicht an, so kann studiEVENTS & TRAVEL 4 U Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
studiEVENTS & TRAVEL 4 U kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person / pro Wohneinheit:
6.1.1. bei Flugreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises, vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises, vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, ab 6. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises, Reisetag oder Nichtantritt 100 % des Reisepreises,
6.1.2. bei Ferienwohnungen bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, vom 34. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises, Reisetag oder Nichtantritt 100 % des Reisepreises, diese Regelung gilt für alle Anreisearten.
6.1.3. bei Sportveranstaltungen: Der Teilnehmer kann die Teilnahme bis zu fünf Tagen vor der Veranstaltung schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) zu folgenden Bedingungen stornieren: Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung ist kostenfrei möglich. bei einer Stornierung bis zu fünf Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 50% der Teilnahmegebühr; eine spätere Stornierung ist nicht möglich. Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, uns einen niedrigeren Schaden als die Stornierungsgebühr nachzuweisen; uns bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
6.1.4. Andere Reisearten:
Für unter 6.1.1. bis 6.1.2. nicht genannte Reisearten, also z.B. Busreisen, Schiffsreisen, etc. gelten die unter 6.1.1. genannten Rücktrittsfristen und Gebühren.6.2. Für den Fall, dass der Kunde ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht antritt, können von studiEVENTS & TRAVEL 4 U 100 % des Reisepreises als Stornoentschädigung je angemeldetem Reiseteilnehmer geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden konkreten Schadens bleibt vorbehalten.
6.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann studiEVENTS & TRAVEL 4 U bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben:
6.3.1. bei Flug-, Bahn und Autoreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt,
6.3.2. bei Ferienwohnungen bis zum 45. Tag vor Reiseantritt,
6.4. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der unter 6.3.1. bis 6.3.2. genannten Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß 6.1.ff und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.5. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an studiEVENTS & TRAVEL 4 U. studiEVENTS & TRAVEL 4 U kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist studiEVENTS & TRAVEL 4 U berechtigt, eine angemessene Gebühr zur Deckung der durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich studiEVENTS & TRAVEL 4 U bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
8.1. studiEVENTS & TRAVEL 4 U kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch studiEVENTS & TRAVEL 4 U oder durch von studiEVENTS & TRAVEL 4 U dazu autorisierten örtlichen Reiseleitern nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt studiEVENTS & TRAVEL 4 U, so behält studiEVENTS & TRAVEL 4 U den Anspruch auf den Reisepreis; studiEVENTS & TRAVEL 4 U muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die studiEVENTS & TRAVEL 4 U aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
8.1.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist studiEVENTS & TRAVEL 4 U verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindest-teilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat studiEVENTS & TRAVEL 4 U den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
8.1.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Aus-schöpfung aller Möglichkeiten für studiEVENTS & TRAVEL 4 U deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die studiEVENTS & TRAVEL 4 U im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von studiEVENTS & TRAVEL 4 U besteht jedoch nur, wenn studiEVENTS & TRAVEL 4 U die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn die zum Rücktritt führenden Umstände nachgewiesen werden. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten.
8.1.4. Ausschluss von Teilnehmern, Hausrecht bei Sportveranstaltungen studiEVENTS & TRAVEL 4 U kann Teilnehmer von Sportveranstaltungen ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt. Wir üben, ggf. gemeinsam mit Dritten, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und sind berechtigt, insoweit Weisungen zu erteilen.
8.1.5. Absage und Änderungen von Sportveranstaltungen studiEVENTS & TRAVEL 4 U kann aus wichtigem Grund (z. B. mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit eines Referenten ohne Ersatzmöglichkeit) die Sportveranstaltung absagen. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und erhält seine bezahlten Gebühren erstattet. Wir können – soweit dem Teilnehmer zumutbar – die Veranstaltung im übrigen ändern (z. B. Änderungen der Agenda, des Zeitplans, des Modus ). Derartige Änderungen werden wir unverzüglich auf unseren Internetseiten mitteilen; insoweit hat sich der Teilnehmer rechtzeitig selbst über solche Änderungen zu informieren
8.2. Im Fall des Rücktritts durch studiEVENTS & TRAVEL 4 U gemäß 8.1.2. oder 8.1.3. ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise von studiEVENTS & TRAVEL 4 U zu verlangen, sofern studiEVENTS & TRAVEL 4 U in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch studiEVENTS & TRAVEL 4 U gegenüber studiEVENTS & TRAVEL 4 U geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9. Kündigung des Reisevertrages bei höherer Gewalt
9.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde als auch studiEVENTS & TRAVEL 4 U den Reisevertrag kündigen.
studiEVENTS & TRAVEL 4 U zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Im Fall der Kündigung durch studiEVENTS & TRAVEL 4 U stehen dem Kunden ebenfalls die unter 8.2. beschriebenen weiteren Rechte zu.
9.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist studiEVENTS & TRAVEL 4 U verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
10. Gewährleistung/Haftung
10.1. studiEVENTS & TRAVEL 4 U steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes ein für
10.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
10.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
10.1.3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen (studiEVENTS & TRAVEL 4 U haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil auf deren Entstehung kein Einfluß genommen werden und deren Richtigkeit nicht überprüft werden kann);
10.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
10.2. Gewährleistung
10.2.1. Wird die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. studiEVENTS & TRAVEL 4 U kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. studiEVENTS & TRAVEL 4 U kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern die Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einem Umstand beruht, der nach Vertragsabschluß eingetreten ist und nicht von studiEVENTS & TRAVEL 4 U wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde.
10.2.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung durch studiEVENTS & TRAVEL 4 U kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, sofern er es nicht schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
10.2.3. Wird eine Reise erheblich beeinträchtigt und leistet studiEVENTS & TRAVEL 4 U innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von studiEVENTS & TRAVEL 4 U verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Der Reisende schuldet studiEVENTS & TRAVEL 4 U den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.10.3. Haftung
10.3.1. Vertragliche Schadensersatzansprüche:
Die vertragliche Haftung von studiEVENTS & TRAVEL 4 U ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit studiEVENTS & TRAVEL 4 U für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.10.3.2. Deliktische Schadensersatzansprüche:
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen studiEVENTS & TRAVEL 4 U aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet
studiEVENTS & TRAVEL 4 U bei Personenschäden bis 75.000,00 Euro je Kunde und Reise. Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise
4.000,00 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.10.3.3. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
10.3.4. studiEVENTS & TRAVEL 4 U haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung als solche gekennzeichnet sind.
10.3.5. studiEVENTS & TRAVEL 4 U haftet nicht für persönliche Gegenstände der Reiseteilnehmer, dies gilt für alle Reisen, Events, Sportveranstaltungen und sonstige Reise – und Eventarten.
10.3.6. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet studiEVENTS & TRAVEL 4 U nur, wenn studiEVENTS & TRAVEL 4 U ein Verschulden trifft. Unsere Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – auch durch gesetzliche Vertreter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen - ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Wir haften jedoch unbeschränkt für schuldhaft von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden des Teilnehmers an Leib, Leben und Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Vortragsunterlagen werden in der Regel von den Referenten selbst erstellt; wir prüfen diese nicht auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder auf Verletzung der Rechte Dritter und haften daher insbesondere weder bei Schäden noch für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der Vortragsunterlagen durch den Teilnehmer. studiEVENTS & TRAVEL 4 U empfiehlt den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
10.3.7. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich studiEVENTS & TRAVEL 4 U hierauf berufen.
10.3.8. Sofern studiEVENTS & TRAVEL 4 U bei der Luftbeförderung vertraglicher Luftfrachtführer ist, haftet studiEVENTS & TRAVEL 4 U ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada und anderen. Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Kanada-Verkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.
10.3.9. Kommt studiEVENTS & TRAVEL 4 U bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
10.4. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering als möglich zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist (Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche rechtlich wirksam anzuerkennen). Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.11. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorhergesehener Beendigung der Reise gegenüber studiEVENTS & TRAVEL 4 U geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11.2. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem studiEVENTS & TRAVEL 4 U oder die von studiEVENTS & TRAVEL 4 U damit betraute Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückweist.
12. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
12.1. studiEVENTS & TRAVEL 4 U steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, die studiEVENTS & TRAVEL 4 U bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Unterstellt wird dabei grundsätzlich, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat erkennbar ist. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer bei der Buchung mitgeteilt worden sind.
12.2. Sofern es studiEVENTS & TRAVEL 4 U möglich ist, wird studiEVENTS & TRAVEL 4 U den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
12.3. studiEVENTS & TRAVEL 4 U haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende studiEVENTS & TRAVEL 4 U mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass studiEVENTS & TRAVEL 4 U die Verzögerung zu vertreten hat (mit einem Zeitraum von ca. 8 Wochen zur Erlangung von Visa etc. ist zu rechnen).
12.4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch studiEVENTS & TRAVEL 4 U bedingt sind.
12.5. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann studiEVENTS & TRAVEL 4 U den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
13. Allgemeines
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen.
13.2. Reisen in fremde Länder erfordert manchmal eine etwas tolerantere Einstellung, über die sich der Reiseteilnehmer bewusst sein sollte und Unzulänglichkeiten (z.B. Warmwasser- oder Elektrizitäts-Ausfall) im Rahmen des Zumutbaren in Kauf nehmen muss. Technische Einrichtungen, sanitäre Anlagen, Apparate und Transportmittel entsprechen manchmal nicht dem europäischen Standard.
13.3. Gerichtsstand Der Reisende oder Eventteilnehmer kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters studiEVENTS & TRAVEL 4 U maßgebend.
13.4. Veranstalter: studiEVENTS & TRAVEL 4 U UG, 81925 München Wir sind Veranstalter fast aller Events + Reisen – in seltenen Fällen vermitteln wir auch Reisen